
Ablauf einer Psychotherapie
Bevor ich auf die einzeln Punkte im Ablauf einer Psychotherapie eingehe, möchte ich Ihnen hier noch einige allgemeine Hinweise geben:
Die Psychotherapie findet in der Regel einmal in der Woche statt. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Die Kurzzeittherapie umfasst 25 Stunden mit dem Kind/Jugendlichen und 6 Bezugspersonenstunden. Eine Langzeittherapie umfasst 45 Stunden mit dem Kind/Jugendlichen und 11 Bezugspersonenstunden. Bzgl. der Kostenübernahme der Therapie bitte ich Sie sich den gesonderten Punkt "Kostenübernahme" durchzulesen.
Alle Informationen, die Sie mir geben, und alle Befunde, die ich erhebe, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Ich habe keinerlei Berechtigung, mit Außenstehenden über die Behandlung zu sprechen. Für einen Austausch mit anderen Institutionen müssen Sie mich von der Schweigepflicht gegenüber diesen entbinden. Dieses muss schriftlich erfolgen und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Auch Ihr Arzt erhält nicht automatisch einen Bericht.
Psychotherapeutisches Erstgespräch
Das Erstgespräch dient zunächst dem persönlichen Kennenlernen. Das Erstgespräch findet in der Regel mit dem Kind oder dem Jugendlichen und den Eltern bzw. der Bezugsperson statt. In diesem Gespräch haben die Kinder/Jugendlich die Möglichkeit, ihr Anliegen zu schildern. Es werden die aktuellen Problembereiche, die bisherige Entwicklung sowie die Familiensituation erfasst . Ebenso werden die individuellen Stärken des Kindes/Jugendlichen angesprochen. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren bitte ich Sie mit dem Jugendlichen zu klären, wie das Erstgespräch erfolgen soll:
- mit Ihnen als Eltern
- alleine
Ist letzteres der Fall, wird das Elterngespräch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Probatorische Sitzungen
Zu Beginn der Therapie stehen 5 probatorische Sitzungen. Sie dienen dem Kennenlernen und dem Beziehungsaufbau. Während dieser Sitzungen entscheiden wir, ob eine weitere Zusammenarbeit in Frage kommt. Zudem findet in dieser Phase eine umfassende Diagnostik statt. Im Anschluss an diese 5 Sitzungen, in denen wichtige Fragen hinsichtlich der Beschwerden, deren Verlauf und Dauer geklärt wurden, werden gemeinsam Diagnosen und Ziele der Therapie besprochen und ein Behandlungsplan erstellt. Im Anschluss erfolgt der Antrag für die Therapie bei dem zuständigen Kostenträger. Zu diesem Antrag gehört ebenfalls eine ärztliche Stellungnahme (somatisches Konsil).
Therapie
Dies ist die Phase in der die während der vorangegangen probatorischen Sitzungen vereinbarten Ziele gemeinsam umgesetzt werden. Hierzu kommen viele verschiedene Elemente zum Einsatz. Zudem erfolgt eine ständige Überprüfung des bisher Erreichten. Eltern und Bezugspersonen erfahren in dieser Zeit im Rahmen der Bezugspersonengespräche fachliche Unterstützung.